A. Zulassungsvoraussetzungen
1. Vollendung des 22. Lebensjahres und der Nachweis der erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für den Bereich „Kindergartenpädagogik“
oder
2. Vollendung des 20. Lebensjahres und
- eine positive Lehrabschlussprüfung oder
- eine abgeschlossene berufsbildende mittlere Schule oder
- eine gleichwertige inländische Berufsausbildung (z.B. Ausbildung für den Krankenpflegefachdienst) abgeschlossen und dabei eine insgesamt 4-jährige Ausbildungsdauer (allenfalls durch Absolvierung eines weiteren Bildungsganges)
B. Ablauf im Überblick
- Kontakt zum Kolleg für Elementarpädagogik: In einem Beratungsgespräch erhalten Sie alle Informationen zur Studienberechtigungsprüfung und den Antrag auf Zulassung.
- Prüfung der Bewerbungsunterlagen: Mit dem Antrag auf Zulassung reichen Sie die geforderten Unterlagen zur Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung am Kolleg ein.
- Zulassungsbescheid: Nach positiver Prüfung der Dokumente erhalten Sie per Post den Zulassungsbescheid zur Studienberechtigungsprüfung. Den Bescheid legen Sie an der VHS vor.
- Prüfung in den Pflichtfächern: Bei der VHS können Sie die Prüfungen in den Pflichtfächern absolvieren.
- Prüfung im Wahlfach: Die Prüfung im Wahlfach absolvieren Sie am Kolleg für Kindergartenpädagogik.
- Studienberechtigungsprüfungszeugnis: Nach positiver Absolvierung der Pflichtfächer und des Wahlfaches erhalten Sie vom Kolleg für Kindergartenpädagogik das Studienberechtigungsprüfungszeugnis