Entlehnung für Kolleg-Studierende und Lehrpersonen

Bibliotheksordnung

  • Jede*r Schüler*in kann ohne weitere Anmeldung die Bibliothek nutzen.
  • Bücher können bis zu drei Wochen lang kostenlos entlehnt werden. Eine Verlängerung ist jederzeit möglich.
  • Die Entlehnung erfolgt während der Öffnungszeiten bei der Schulbibliothekarin. Eine Ausnahmeregelung für Kolleg-Studierende und Lehrende findet sich am Ende dieser Seite.
  • Die Rückgabe erfolgt entweder direkt bei der Schulbibliothekarin oder in der „Rückgabebox“. In Ausnahmefällen (bei Entfall der Bibliotheksöffnungszeiten) können Bücher im Lehrer*innenzimmer für Prof. Fischer abgegeben werden.
  • Verliert man ein entliehenes Buch oder kommt dies beschädigt zurück, muss man dieses durch ein neuwertiges Exemplar ersetzen.
  • Entlehnte Bücher dürfen nicht weiterverliehen werden.
Entlehnung für Kolleg-Studierende und Lehrpersonen:

Für Kolleg-Studierende und Lehrpersonen gibt es aber die Möglichkeit, die Fachbibliothek auch dann zu nutzen, wenn diese unbesetzt ist. Die folgende Beschreibung gilt ausschließlich für die Fachbibliothek und nicht für die zentrale Schulbibliothek. Kolleg-Studierende haben die Möglichkeit, bei einer Lehrperson oder im Sekretariat darum zu bitten, die Fachbibliothek aufsperren zu lassen. Nach dem eigenständigen Suchen (und Finden) von passenden Medien, können diese in die Ausleihliste eingetragen werden. Diese befindet sich auf dem Schreibtisch der Schulbibliothekarin, links neben dem Drucker. Einzutragen sind Name und Klasse, Titel des Buchs und Buch-Nummer. Diese befindet sich auf der letzten Seite jedes Buches und ist eine 4- oder 5-stellige Zahl. Alle Medien können 3 Wochen entliehen werden. Bei dem Wunsch um Verlängerung, wenden Sie sich bitte an die Schulbibliothekarin (Kontakt siehe Balken links).